Augenarzt-Praxis & Sehschule in Harrislee bei Flensburg

Führerscheingutachten

Gutachten in unserer Praxis

Führerscheingutachten und Sehtest für PKW, LKW, Bus, Taxi

  • Führerscheingutachten für Verlängerung des Führerscheines
  • Ärztliches Zeugnis für Sportboot-Führerscheinbewerber
  • Flugtauglichkeitsuntersuchungen der Augen

Wir bemühen uns, unseren Patienten kurzfristig Termine für Führerscheingutachten zu geben; rufen Sie uns an: 0461 - 75011


Seit dem 01.01.2000 unterliegen in Europa die Führerscheinklassen einem Standard (Europäischer Führerschein), welcher die Befristung neuer sowie bestehender LKW-Führerscheine vorschreibt. Ab dem 50. Lebensjahr müssen Führer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast ihren Führerschein alle 5 Jahre bei den Führerscheinstellen verlängern lassen.

Für diese Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung (Hausarzt) sowie ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich. Das Führerscheingutachten bescheinigt die Funktion des Gesichtsfeldes, des räumlichen Sehens, der zentralen Sehschärfe sowie des Farbempfindens. Darüber hinaus werden die Augen auf sogenannte verdeckte Schielstellungen und organische Veränderungen untersucht.

Der Augenarzt ist dabei gehalten, sich an den Vorgaben (insbesondere §12 und die dort erwähnte Anlage 6) der Fahrerlaubnisverordnung (FeV/FeV ÄndV) zu orientieren.


Kosten der Führerscheingutachten

Augenärztliches Gutachten
Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D DE, D1, D1E und P-Schein/ Taxi € 80,00

Augenärztliches Attest
Klassen A, B, S und M € 10,00 (bei eingeschränkter Sehschärfe ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich, s.o.)


EU Führerschein-Klassen

PKW-Klassen B /  BE  /  S
Motorrad-Klassen A  /  A1  /  M
LKW-Klassen C  /  CE  /  C1  /  C1E
Bus-Klassen D  /  DE  /  D1  /  D1E
Sonder-Klassen T  /  L

 

Führerschein-Sehtest/ Führerscheingutachten

Ein optimales Sehvermögen ist Voraussetzung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr - bei Tag und Nacht . Um zur Führerscheinprüfung der Klassen A, B und BE zugelassen zu werden, muss jeder Bewerber einen Sehtest vorlegen, welcher die Sehschärfe dokumentiert. Dieser Sehtest gilt als bestanden, wenn die ermittelte Sehschärfe beider Augen mit oder ohne Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen) mindestens 0,7 beträgt (Visuswert) . Besteht der Bewerber diesen Sehtest nicht oder will er den Führerschein für die Klassen C, D, CE, DE bzw. den Taxiführerschein erlangen, ist immer eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.

Das Verfahren

Bei der Erstellung des Führerscheingutachtens im Rahmen der ärztlichen Untersuchung stehen die grundlegenden Sehfunktionen im Vordergrund. Folgendes wird getestet:

  • Tagessehschärfe: Die Sehschärfe ist die Fähigkeit des Auges, kleine Objekte detailreich bzw. kontrastreich aufzulösen. Die Prüfung der Sehschärfe geschieht meist mit Hilfe der sogenannten Landolt-Ringe (verschieden große Kreise mit einer Öffnung an einer beliebigen Stelle, der Patient muss den Ort der Öffnung erkennen können) . Es müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein: Eine eventuelle Sehschärfenminderungen muss so weit wie möglich bzw. verträglich korrigiert werden. Es darf dabei eine Gesamtsehschärfe beider Augen von 0,5 nicht unterschritten werden. Außerdem darf die Sehschärfe eines einzelnen Auges nicht unter 0,2 liegen, falls doch, muss das zweite Auge mindestens eine Sehschärfe von 0,6 haben. 
  • Gesichtsfeld: Das Gesichtsfeld entspricht dem Raum der Außenwelt, der bei unbewegtem Auge auf der Retina (Netzhaut) abgebildet und wahrgenommen wird. Das Gesichtsfeld wird durch eine Perimetrie (Vermessung des Gesichtsfeldes) untersucht, besonderes Augenmerk liegt auf Skotomen (Gesichtsfeldausfälle). Das normale Gesichtsfeld sollte einen horizontalen Durchmesser von mindestens 120° haben. Das zentrale Gesichtsfeld dient dazu, Dinge zu fixieren und zu identifizieren. Es sollte circa 30° umfassen.
  • Dämmerungsvermögen und Blendempfindlichkeit: Gerade mit steigendem Alter ist das Sehen während der Dämmerung beeinträchtigt. Diese Sehfunktion wird durch ein Sehschärfezeichen (z. B. Landolt-Ring) getestet, indem der Kontrast des Umfelds in Stufen verringert wird. Das geschieht solange bis der Proband die Öffnung des Landolt-Ringes nicht mehr sehen kann. Das Dämmerungsvermögen bzw. die Blendempfindlichkeit wird anschließend grafisch bestimmt.
  • Augenstellung und Augenbeweglichkeit: Bei Fehlstellungen oder Einschränkung können Doppelbilder die Folge sein. Falls  Strabismus (Schielen) oder Nystagmus (unkontrollierbare, rhythmische Bewegungen der Augen) keine Doppelbilder erzeugen, darf der Bewerber am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Farbensehen: Eine Rotschwäche wird z. B. mit den Ishihara-Sehtafeln bestimmt. Dabei handelt es sich um ein aus Punkten zusammengesetztes Bild. Die Punkte unterscheiden sich nur im Farbton, nicht aber in der Farbintensität. Der Proband muss anhand der Farbtöne eine Zahl erkennen können .
    In den Führerscheinklassen D, D1, DE und D1E führt eine Rotblindheit mit einem Anomaliequotienten unter 0,5 zu einer Fahruntauglichkeit. 

Das Führerscheingutachten muss von einem speziell qualifizierten Arzt durchgeführt werden , dies gilt vor allem für die Führerscheinklassen C-D.

Sehhilfen, wie eine Brille oder Kontaktlinsen, sollten unbedingt zur Untersuchung mitgebracht werden. Werden die Kriterien nur mithilfe z. B. einer Brille erreicht, wird dies im Führerschein vermerkt.

Ihr Nutzen durch ein Gutachten

Eine gute Sehkraft sorgt für einen reibungslosen Straßenverkehrsablauf und bedeutet damit für Sie und alle anderen Verkehrsteilnehmer ein Plus an Sicherheit.


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